In Selm, Olfener Straße, FR Olfen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um
33 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed mit Frontfoto ergab 63 km/h bei zulässigen 30 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Unna übersandte Anhörungsbogen
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