In Stuttgart, auf der Friedrichstraße, FR Schellingstraße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S350 ergab 57 km/h, bei zulässigen 30 km/h.

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart

Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

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