In Weinböhla, Auerweg, i.H. 11a, Ri. Moritzburger Straße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um
21 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit LEIVTEC XV3 ergab 51 km/h, bei zulässigen 30 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Meißen übersandte Zeugenfragebogen
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