In Wöhrden, Chausseestraße 17 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 53 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Beweismittel: Radarmessung mit Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle: übersandte Zeugenfragebogen
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