Auf der BAB 10, Abschnitt 181, km 2,1 Tangente von der BAB 9 zur A 10, FR AD Werder wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 16.10.2015 um 22 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab 122 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Beweismittel: Messgerät ES3.o, Beweisfoto
Aktenführende Dienststelle : Zentrale Bußgeldstelle Gransee
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
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