In 68723 Gem. Schwetzingen, auf der B 291, zw. BAB A 6 und L 599 neu, km 0,2 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 10.12.2015 um 24 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 94 km/h, bei zulässigen 70 km/h. Beweismittel: Sensormessung und Foto
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Schwetzingen
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
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