Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 09212, Limbach-Oberfrohna, auf der Hartmannsdorfer Straße, Höhe Einmündung Am Bahnhof, Fahrtrichtung BAB 72 mit 25 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 75 km/h. Beweismittel: Messung mit LEIVTEC XV3 und Frontfoto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörung wurde von Bußgeldstelle Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna übersandt.

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