Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 10407, Berlin Pk., auf der Danziger Straße, ggü 229, Ri. Petersburger Straße um 28 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 78 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Anhörung

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