Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 87642, Halblech, OT Buching, auf der Füssener Str. Höhe Hs.-Nr. 28 um 30 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 90 km/h. Beweismittel: Messgerät Einseitensensor ES3.0.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland übersandte Vordruck Anhörung

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