Am 03.12.2015 wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Gudendorf, L 138, Hauptstr. 12, beidseitig um 6 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Die Messung mit Messgerät: PoliScan Speed ergab56 km/h, Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Kreis Dithmarschen
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