Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Horb a.N., auf der Stuttgarter Straße, FR ortsauswärts um 26 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 56 km/h. Beweismittel: Messgerät TraffiStar S 350.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Horb übersandte Vordruck Anhörung
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