Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Am 22.10.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in 12529 Schönefeld, Am Seegraben/Waldstraße, FR Berlin um 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed F1 72 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde durch Bußgeldstelle Gemeinde Schönefeld übersandt.

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