Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 23.09.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in 14059 Berlin, BAB 100, AS Kaiserdamm, vor Knobelsdorfbrücke Nord um 37 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit einem Geschwindigkeitsmessgerät 97 km/h
Verstoß gegen: § 25 Abs. 2A StVG§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Berlin
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