Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 20.12.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Nörten-Hardenberg, Gem. Nörten, B3 H. Abs. 272, Station 157, FR Northeim um 29 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät ES0.3 99 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Nordheim

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Innerhalb geschlossener Ortschaften in 26209 Gemeinde Hatten, Munderloh, Geschwindigkeit überschritten,