Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Am 22.10.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in
26209 Gemeinde Hatten, Munderloh, L 871, Höhe Hotel Zur Mühle, i.g.O. Ri. Kirchhatten um 17 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät LEIVTEC XV 3 67 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Oldenburg
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