Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 72172, Sulz-Hopfau, auf der K 5508, Glattalstr. FR ortsauswärts um 14 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 25,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 64 km/h. Beweismittel: Messgerät VDS M5.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Rottweil übersandte Schriftliche Verwarnung / Zeugenanhörung
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