Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 74613, Öhringen-Unterohrn, Neustadter Str. geg. 101, Rtg. Öhringen um 21 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 51 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Große Kreisstadt Öhringen übersandte Formular Anhörung
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