Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 88299, Leutkirch – Hinznang, OD, L 319, FR Urlau um 36 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 86 km/h. Beweismittel: Messgerät RADAR: TRAFFIPAX TraffiPhot S, Frontfoto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu übersandte Formular Anhörung.
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