Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Bergnassau, auf der B 260, Fahrtrichtung Ortsmitte um 11 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 25,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 41 km/h. Beweismittel: Messgerät Truvelo M 5 Speed und Bild.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Schriftliche Verwarnung

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