Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Bonn, auf der Friedrich-Ebert-Straße, Höhe Lichtmast Nr. 16, Fahrtrichtung Hochkreuz um 14 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Verwarnungsgeld von 25,00 € erhoben. Festgestellt wurden 64 km/h. Beweismittel: Messgerät Vitronic Enforcement Trailer.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bonn übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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