Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften. Am 29.10.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Fahrenhorst, B 51, km 102,0 Richtung Bremen um 32 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät TraffiPhot 82 km/h

Verstoß gegen:§ 19 OWiG, § 25 Abs. 2a StVG, § 3 Abs. 3, § 49 StVO, § 24, §25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeldstelle Landkreis Diepholz übersandte Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren.

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