Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Goch, auf der Kalkarer Straße 43-51, Fahrtrichtung Innenstadt um 10 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeld von 15,00 € erhoben Festgestellt wurden 40 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Kleve erließ Bußgeldbescheid
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