Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 19.12.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Herne, Recklinghauser Straße, ggü. Hausnr. 10 Fahrtrichtung A 42, um 21 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 51 km/h mit Messgerät Multanova 6F.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Herne
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