Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Herzlake, Lönninger Str., Höhe Hs.-Nr. 22, Fahrtrichtung Ortsausgang um 23 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 73 km/h. Beweismittel: Einsatzcontainer SpeedoGuard mit SpeedoPhot Messsystem, Frontfoto
Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.4 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Emsland übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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