Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 02.12.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in 50259 Puhlheim, auf der B 59, Abs. 10, km 0,2, Richtung Köln um 45 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 115 km/h mit Messgerät ES3. 0

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.7  BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeldstelle Rhein-Erft-Kreis übersandte Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren.

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