Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 06.06.2016 in Ludwigshafen, Abfahrt B 37, Hochstraße Süd, HH. Wörthstraße, Rtg. Heinigstraße um 24 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: PoliScan Speed ergab 74 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ludwigshafen

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