Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in München, Luise-Kiesselbach-Tunnel, nördlich, Block 107, linke Spur, MQ5 um 11 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 mit Frontfoto ergab 48 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Verwarnung mit Erhebung von 25,00 € Verwarnungsgeld
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