Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Schwabach, Hambacher Weg, ggü. 16, Ri. Wiesenstraße um 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 30,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberg übersandte Verwarnung / Anhörung
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