In Schwerin, auf der B 106, im Abschnitt 145, im Bereich von km 1,4 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät PoliScan Speed ergab 91 km/h, bei zulässigen 70 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Schwerin übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.