Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Zwickau, auf der Wildenfelser Straße, ggü. HG 82, FR stadteinwärts um 27 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Zwickau übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit

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