Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Zwickau, auf der Wildenfelser Straße, ggü. HG 82, FR stadteinwärts um 27 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Zwickau übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit
„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“