Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 10178, Berlin, Mollstr. /Otto-Braun-Str., Ri. Torstraße um 28 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 78 km/h. Beweismittel: Messung mit Kombinierten Messgerät Geschw./Rotlicht mit Frontfoto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Vordruck Anhörung
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