Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 12099, Berlin Te/Sb, Tempelhofer Damm, Ri. Mariendorfer Damm um 23 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 53 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Vordruck Anhörung
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