Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Markt Erlbach, Ansbacher Str., i. H. Karlsbader Straße um 10 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Erhebung von 15,00 € Verwarnungsgeld verwarnt. Festgestellt wurden 60 km/h. Beweismittel: Messung mit LEIVTEC XV3, Frontfoto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kommunale Verkehrsüberwachung Markt Markt Erlbach übersandte Verwarnung / Anhörung

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