Am 25.09.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Kipfenberg, Attenzeller Straße, Höhe Blumenweg 5, OT Schelldorf um 20 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor, ES3.0 70 km/h mit Foto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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