Am 21.05.2016 wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Ludwigshafen, Verflechtung B 37, Hochstraße Süd, B 44, Rtg. A 650 um 30 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: PoliScan Speed 100 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ludwigshafen

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