In 14193, Berlin, auf der BAB 100 Nord, Hohenzollerndammbrücke, Nord wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h überschritten. Die Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Foto ergab 101 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Bußgeld: 80,00 €
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
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