In 08606, Oelsnitz, auf der B 92, Ausfahrt Walkmühle wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 6 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät 56 km/h, bei zulässigen 50 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtland
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