Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 01.10.2015 in Winnenden, B 14, zw. den Anschlussstellen Winnenden- West u. Winnenden wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 30 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät ES3.0 100km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 Bkat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Winnenden
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