Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften.  Am 01.10.2015 in Winnenden, B 14, zw. den Anschlussstellen Winnenden- West u. Winnenden wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 30 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät ES3.0 100km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 Bkat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Winnenden

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.