Am 10.09.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der A 72, km 27,95, Hof – Leipzig um 24 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 103 km/h. Beweismittel: Messgerät ESO ES3.0, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde durch Zentrale Bußgeldstelle Chemnitz übersandt.
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