Am 14.10.2015 wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in 88471 Laupheim, Danziger Str., ggü. HsNr. 24, Fahrtrichtung Zeppelinstr. um 7 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät speedophot Radar 37 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 ivm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 Bkat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Laupheim
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