Am 25.09.2015 wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Chemnitz, Südring, i. H. F.O.-Schimmel-Straße um 34 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Laser- Messgerät 104 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Chemnitz
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Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der B270, Gem. Kl-Siegelbach überschritten