Am 12.09.2015 wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Gotha, Eisenacher Str., FR stadtauswärts, vor Fußgängerüberweg um 27 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Sensormessung 77 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 Bkat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gotha
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