Am 21.09.2015 wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Großolbersdorf/Hohndorf, B174, ggü HG 7 (stationär), Fahrtrichtung Marienberg um 21 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: TraffiStar 330 71  km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Erzgebirgskreis

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Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der B270, Gem. Kl-Siegelbach überschritten