Am 24.09.2015 wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Künzelsau, Bahnhofstr. um 6 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messung mit Lasergerät 50km/h, Foto. Bußgeldbescheid, Bußgeld: 15:00€
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Künzelsau
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Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der B270, Gem. Kl-Siegelbach überschritten