Am 11.10..2015 wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Mannheim, Seckenheimer Straße um 23 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor Messgerät: Vitronic, PoliScanSpeed 53 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Mannheim

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