Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 20.11.2015 in Merseburg, Stadt, Stadt Merseburg, Ulmenweg, Richtung Fachhochschule um 21 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät 51 km/h. Beweismittel: Induktionsschleifenmessung, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs.3, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.4
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg
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