Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 20.11.2015 in Merseburg, Stadt, Stadt Merseburg, Ulmenweg, Richtung Fachhochschule um 21 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät 51 km/h. Beweismittel: Induktionsschleifenmessung, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs.3, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.4

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.