Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in München, auf der Implerstraße, Höhe Nr. 29, stadteinwärts um 30 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Frontfoto 60 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt München übersandte Formular Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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