In Witten, auf der Universitätsstraße, zw. Haus Nr. 3 – 7, Fahrtrichtung Bochum wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 10 km/h überschritten. Gemessen wurden mit  Messgerät SpeedoPhot RADAR 40 km/h, bei zulässigen 30 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Witten erhob Verwarnungsgeld von 15,00 €

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