Durch Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Breitungen, auf dem Meimerser Weg um 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeit begangen. Festgestellt wurden 71 km/h. Beweismittel: Lasermessung und Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern

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