Am 06.11.2015 wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Aufhausen, auf der B 29, OE aus Fahrtrichtung Bopfingen um 21 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: Sensormessung 71 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage stationär, Foto
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart
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